Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.10.2011

 

§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen baludesign und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die baludesign nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn baludesign ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. E-Mail gilt als Schriftform.

 

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Alle gegenüber baludesign erteilten Aufträge sind Urheberverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den zu schaffenden Werkleistungen gerichtet sind. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die gemäß § 2 UrhG erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht ist.
2.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von baludesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.3 Baludesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Baludesign bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere als Referenz auf der Hompage.
2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen baludesign und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5 Baludesign ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, baludesign zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von baludesign formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von baludesign.

 

§ 3 Vergütung
3.1 Baludesign ist ein Kleinunternehmen und daher von der Umsatzsteuer befreit, d.h. die Rechnung wird ohne Mehrwertsteuer gestellt. Evt. Zusatzkosten wie Porto, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern, Fotos aus Onlinedatenbanken etc., werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird die Vergütung bei Lieferung/Fertigstellung des Produktes in voller Höhe fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge nach Rechnungseingang.
3.3 Bei vorzeitigem Abbruch des Projektes wird die von baludesign erbrachte Arbeitszeit zu einem pauschalen Stundensatz in Höhe von 50,- Euro in Rechnung gestellt.
3.4 Durch die Unterzeichnung der schriftlichen Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber die im Angebot aufgeführten Konditionen zu 100 Prozent an und erteilt baludesign die Umsetzung.
3.5 Alle Kosten die über das schriftliche Angebot/Auftragsbestätigung hinausgehen werden zusätzlich zu einem pauschalen Stundnesatz von 50,- Euro in Rechnung gestellt.
3.6 Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
3.7 Soweit baludesign kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.


§ 4 Fremdleistungen
4.1 Baludesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, baludesign hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von baludesign abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, baludesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

§ 5 Eigentum, Rückgabepflicht
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind baludesign spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 6 Herausgabe von Daten
6.1 Baludesign ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass baludesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2 Hat baludesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von baludesign verändert werden.
6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4 Baludesign haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

§ 7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Der Auftraggeber legt baludesign vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor, bzw. er unterschreibt die Druckfreigabe.
7.2 Baludesign führt die Produktionsüberwachung durch, entscheidet nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Ist eine Produktionsüberwachung durch baludesign nicht gewünscht, schließen der Auftraggeber und baludesign darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Baludesign übernimmt keine Haftung für Fehler, die in der Produktion entstehen (Druckfehler, Farbabweichungen, verspätete Lieferung seitens der Druckerei, beschädigte Ware).
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber baludesign 2 einwandfreie Muster unentgeldlich.


§ 8 Haftung
8.1 Baludesign haftet nur für Schäden, die baludesign selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
8.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.4 Baludesign haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
8.5 In keinem Fall haftet baludesign für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
8.6 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

§ 9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für baludesign Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann baludesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an baludesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber baludesign im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. Baludesign führt keine Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Baludesign behält sich vor, Aufträge abzulehnen.

§ 10 Informationsplicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, baludesign alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Sollten diese Angaben sich im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten.

§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

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